Mittwoch, März 19, 2008

Multisubjektivität und Multiperspektivität

Aus der Multisubjektivität kann die Multiperspektivität gefolgert werden. Das Erfassen der Multisubjektivität als Weg und die Multiperspektivität oft nur als Zwischenziel.

Wieder und inkl. Erkenntnisdefizit beschreibt es sich in dem Satz: Die Welt ist mehr als alle Anschauungen von ihr.

Die "Multiperspektivität oft nur als Zwischenziel", denn "man kann es auch anders sehen" wird dann nicht genügen, wenn Entscheidungen erforderlich werden und der Erkenntnisstand der Entscheidungsfindung dienen soll.

Die Multisubjektivität hebt sich im Zwischenergebnis der Multiperspektivität zwar nur selten auf, aber immerhin fördert die Multiperspektivität die Kompromissfähigkeit oder Synthesefähigkeit. Und desto leichter, je mehr sich die Entscheidung als beste Gewährleisterin der verbliebenen Subjektivismen erweist.
Beispielsweise der verfassungsrechtlicher Pluralismus als beste Gewährleisterin des Friedens zwischen den Religionen und als Glaubensfreiheit für den Einzelnen.
Beispielsweise die verfassungsrechtliche Subsidiarität, wie sie der Person, der Familie, dem Verein, dem Unternehmen, der Kommune, der Region Selbstverwaltungsrechte einräumt, also eine vielschichtige Identität gewährleistet.

Die Geltung solcher Sätze steht im Verhältnis zur Komplexität des Betrachtungs- bzw. Erkenntnisgegenstandes, kann also bei einfacheren Dingen leichter entscheidbar sein: "Person A mordet Person B, um einen Beitrag zum Vietnamkrieg zu leisten." - Leider nur für wenige "leichter entscheidbar".

So vorläufig die Erkenntnisse, so zurückhaltend, vorläufig und reversibel sollten die Entscheidungen sein.

-msr-